In der Übersicht finden Sie alle Aufwandsentschädigungen und Prüfungsgebühren 2024 (Angaben ohne Gewähr!)
Lebende Enten im Lehrgang werden gesondert berechnet; bei zusätzlichen Feldterminen kann u. U. ein geringer Obolus anfallen.
Mitglieder im JGV „Bergisch-Land“e.V. sind bei deren Schulungskursen über den Verein haftpflichtversichert.
Hinweis für Nichtmitglieder im LJV: Abweichend von den Angaben in der unten erstellten Liste sind die Nenngelder für Nichtmitglieder im LJV, hier wird nach § 5 der Richtlinien zur Feststellung der Brauchbarkeit von Jagdhunden in NRW (Aug 2019) das doppelte Nenngeld erhoben.
Hinweis:
Die Aufwandsentschädigungen für die Schulungskurse sind mit der jeweiligen Meldung auf das Vereinskonto zu überweisen.
Prüfungsgebühren sind ebenfalls mit der jeweiligen Meldung auf das Vereinskonto zu überweisen.
Kontoverbindung Vereinskonto:
Volksbank eG. Remscheid, Filiale Hasten
IBAN: DE67 3406 0094 0000 6225 22 · BIC: VBRSDE33XXX·