In der Übersicht finden Sie alle Aufwandsentschädigungen und Prüfungsgebühren 2024 (Angaben ohne Gewähr!)

Nenngelder sind Reuegelder.
Die Aufwandsentschädigungen für die Schulungskurse und Prüfungsgebühren sind mit der jeweiligen Meldung auf das Vereinskonto zu überweisen.
Ist dies nicht der Fall, wird die Nennung nicht berücksichtigt !

Lebende Enten im Lehrgang werden gesondert berechnet; bei zusätzlichen Feldterminen kann u. U. ein geringer Obolus anfallen.

Mitglieder im JGV „Bergisch-Land“e.V. sind bei deren Schulungskursen über den Verein haftpflichtversichert.

Hinweis für Nichtmitglieder im LJV: Abweichend von den Angaben in der unten erstellten Liste sind die Nenngelder für Nichtmitglieder im LJV, hier wird nach § 5 der Richtlinien zur Feststellung der Brauchbarkeit von Jagdhunden in NRW (Aug 2019) das doppelte Nenngeld erhoben.

Hinweis:

Die Aufwandsentschädigungen für die Schulungskurse sind mit der jeweiligen Meldung auf das Vereinskonto zu überweisen.

Prüfungsgebühren sind ebenfalls mit der jeweiligen Meldung auf das Vereinskonto zu überweisen.

Kontoverbindung Vereinskonto:

Volksbank eG. Remscheid, Filiale Hasten

IBAN: DE67 3406 0094 0000 6225 22 ·  BIC: VBRSDE33XXX·