In der Übersicht finden Sie alle Aufwandsentschädigungen und Prüfungsgebühren 2026

Nenngelder sind Reuegelder und mit Meldung zum Kurs oder zur Prüfung zu zahlen. 
Ist dies nicht der Fall, wird die Nennung nicht berücksichtigt!

Lebende Enten im Lehrgang werden gesondert berechnet; bei zusätzlichen Feldterminen kann u. U. ein geringer Obolus anfallen.

Mitglieder im JGV „Bergisch-Land“e.V. sind bei deren Schulungskursen über den Verein haftpflichtversichert.

Nichtmitglieder im LJV haben nach § 5 der Richtlinien zur Feststellung der Brauchbarkeit von Jagdhunden in
NRW (August 2022) für Brauchbarkeitsprüfungen das doppelte Nenngeld zu zahlen. Für Verbandsprüfungen
erhöht sich die Prüfgebühr um mind. den Zuschussbetrag aus der Jagdabgabe.

Kontoverbindung Vereinskonto:

Volksbank eG. Remscheid, Filiale Hasten

IBAN: DE67 3406 0094 0000 6225 22 ·  BIC: VBRSDE33XXX·